FÖRDERUNG

Förderprogramm
für E-Lastenräder

Infos zur BAFA-Förderung für Elektro-Lastenräder


Bist du auf der Suche nach einem kostengünstigen Elektro-Lastenfahrrad für deinen Verein oder dein Unternehmen?


Mit einer Unterstützung von bis zu € 2.500 werden E-Lastenräder und E-Lastenanhänger von der BAFA gefördert.


Bei Fragen dazu beraten wir dich gern! Kontaktiere uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 040 533 272 22.


Förderung E-Lastenrad

Wenn du als Gewerbetreibender ein E-Lastenrad bei uns erwerben möchtest, kannst du einen Förderzuschuss von 25 % erhalten! Die umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel werden von der BAFA gefördert.


Schau dir die E-Lastenfahrräder von Green Velo im E-Cargobike Shop an und lasse dir von uns ein Angebot erstellen. Dieses kannst du dann für deinen Antrag bei der BAFA benutzen.


Wenn du den Fahrspaß und die vielen Transportmöglichkeiten erst kennenlernen und ausprobieren möchtest, dann vereinbare einfach eine Probefahrt mit einem E-Lastenrad bei uns in Hamburg oder in Bremen.


Gewerbetreibende profitieren von der Förderung für E-Lastenfahrräder

Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) löst die seit Ende Februar 2021 ausgelaufene Förderung von elektrisch angetriebenen Lastenfahrrädern ab.

Im Rahmen der Förderung von E-Lastenfahrrädern sind Investitionen in Elektro-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr für Gewerbetreibende förderfähig.

Hinweis: Privatpersonen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

BAFA-Förderung für E-Lastenfahrräder im Überblick

  • Die Förderung ist möglich für Anträge ab dem 1. März 2021 und gilt für Maßnahmen, die nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides starten.
  • Die Förderung beträgt 25 % der Anschaffungskosten.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate.
  • Die Nutzlast des E-Lastenrades bzw. E-Lastenradhängers muss mindestens 120 kg betragen.
  • Das E-Lastenfahrrad muss über deutlich mehr Transportvolumen verfügen, als ein konventionelles Fahrrad.
  • Der Antragsstellung muss ein Angebot beigefügt werden.
  • Neben Gewerbetreibenden sind auch rechtsfähige Vereine und Verbände antragsberechtigt.
  • Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Antragsberechtigt für die BAFA-Förderung sind:
  • private Unternehmen (alle Rechtsformen),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Vereine und Verbände sowie
  • Städte, Gemeinden und Landkreise.


 

Was kann gefördert werden?


Förderfähig ist die Anschaffung eines bzw. mehrerer E-Lastenfahrräder (weitere Handelsbezeichnungen sind: E-Lastenpedelec oder E-Cargobike) sowie E-Lastenanhänger. Das Fahrrad oder der Anhänger muss neu sein und eine elektrische Antriebsunterstützung (Elektromotor) aufweisen. Ein Elektro-Lastenfahrrad wird dabei zum Teil durch Muskelkraft fortbewegt, verfügt über eine fest installierte 'Ladefläche' zum Transport von Lasten und darf eine maximale Tretunterstützung von 25 km/h nicht überschreiten.


Hinweis: Elektro-Lastenräder (und Anhänger), die für den Transport von Personen konstruiert sind, etwa Rikschas, sind von der Förderung ausgeschlossen.



Förderhöhe

Die Bemessungsgrundlage für die Förderungen sind die projektbezogenen Ausgaben. Es werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung übernommen, maximal jedoch 2.500 Euro pro Elektro-Lastenfahrrad bzw. Elektro-Lastenanhänger. Auch der Ratenkauf ist zulässig. Der Finanzierungsvertrag muss sich jedoch eindeutig auf den/die bewilligten Gegenstand/Gegenstände beziehen.


Hier geht's zum Antrag!
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